Im Jahr 2018 wurde das „Pädagogik-Paket“ im Ministerrat beschlossen. Ab dem Schuljahr 2020/21 gelten die beschlossenen Änderungen für alle (Neuen) Mittelschulen.
Aufgaben der Mittelschule
Die Mittelschule hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in weiterführende mittlere und höhere Schulen zu befähigen sowie auf die Polytechnische Schule oder das Berufsleben vorzubereiten.
Ziel ist es, jede Schülerin und jeden Schüler im Sinne der Chancengleichheit bestmöglich individuell zu fördern.
Durch eine fundierte Bildungs- und Berufsorientierung erhalten Schülerinnen und Schüler, aufbauend auf ihre Stärken, gezielte Beratung, um eine verbesserte Bildungs- und Berufsentscheidung am Ende der Mittelschule sicherzustellen.
Der MS-Lehrplan
Der MS-Lehrplan verbindet den Leistungsanspruch der AHS-Unterstufe mit einer neuen Lern-und Lehrkultur. Die Orientierung an den Potenzialen und Talenten der Schülerinnen und Schüler steht im Vordergrund.
Gesetzliche Neuerungen ab 2020/21 im Überblick:
Die Neuen Mittelschulen werden in Mittelschulen (MS) umbenannt.
Einführung der Leistungsniveaus „Standard“ und „Standard AHS“ in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache (Englisch) in der 6. bis 8. Schulstufe.
Die Anforderungen des Leistungsniveaus „Standard AHS“ haben jenen der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) zu entsprechen.
Die Zuordnung zu den Leistungsniveaus erfolgt in der 6. Schulstufe innerhalb von höchstens 14 Tage nach Schulbeginn.
Der Wechsel zwischen den Leistungsniveaus ist jederzeit möglich, wobei vor einer Zuordnung zum Leistungsniveau „Standard“ alle möglichen Förder-maßnahmen auszuschöpfen sind.
Beide Leistungsniveaus bauen auf einer 5-stufigen Notenskala auf. Nach welchem Leistungsniveau die Beurteilung erfolgt ist, wird im Zeugnis ausgewiesen. Die Beurteilung nach dem Leistungsniveau „Standard AHS“ entspricht jenem der AHS-Unterstufe. Die Beurteilung nach den Bildungszielen einer grundlegenden bzw. vertieften Allgemeinbildung, die bisher ab der 7. Schulstufe erfolgte, wird dadurch ersetzt.
Die Notenskalen der beiden Leistungsniveaus:
Standard
Standard AHS
1
Wechsel →
1 2 3
2
entspricht
4
3 4 5
← Wechsel
5
Differenzierungsmaßnahmen wie Begabungs- einschließlich Begabten-förderung, Förderung in temporär gebildeten Schüler/innengruppen oder Teamteaching (= eine Unterrichtsform, bei der zwei Lehrer/innen die Lerninhalte gemeinsam planen, vermitteln und auswerten) bleiben weiterhin bestehen.
Diese Gespräche finden regelmäßig statt. Die Schülerinnen und Schüler führen mit ihren Eltern und Lehrpersonen gemeinsam ein Gespräch über Lernerfolge, Lernfortschritte und Lernprozesse. Die Schülerinnen und Schüler werden auf diese Form der Rückmeldung in der Schule vorbereitet.
Die KEL-Gespräche stärken das Verantwortungsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler und sorgen für ein wertschätzendes Schulklima.
Die Ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung (EdL) wird in der 5.-7. Schulstufe mit dem Jahreszeugnis und in der 8. Schulstufe mit der Schulnachricht ausgehändigt. Individuelle Stärken der Schülerinnen und Schüler werden darin beschrieben.
Übertrittsberechtigungen NEU ab dem Schuljahr 2020/21:
Berechtigungen zum Übertritt in eine allgemeinbildende höhere Schule (AHS):
Nach erfolgreichem Abschluss der ersten Klasse der Mittelschule (MS), sofern die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik nicht schlechter als „Gut“ ist.
Nach erfolgreichem Abschluss der zweiten, dritten oder vierten Klasse der Mittelschule (MS), sofern die Beurteilung in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache und Mathematik gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) oder gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) nicht schlechter als mit „Gut“ beurteilt wurde.
Berechtigungen zum Übertritt in eine berufsbildende höhere Schule (mit Matura, zum Beispiel HTL, HAK, HLW):
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende höhere Schule ist der erfolgreiche Abschluss der 4. Klasse der Mittelschule und in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache) eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau (Standard AHS) oder eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“.
Aufnahmsbewerberinnen und Aufnahmsbewerber der Mittelschule haben aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Übertritt in eine 3-jährige mittlere Schule (ohne Matura, z.B. Fachschule, Handelsschule):
Voraussetzung für die Aufnahme in eine berufsbildende mittlere Schule ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe sowie die Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Befriedigend“.
Aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen.